Hygienemaßnahmen KPS Kunststofftechnik Scheibenberg GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 werden von der KPS Kunststofftechnik Scheibenberg GmbH die nachfolgenden Schutzmaßnahmen getroffen.
Sie verfolgen das Ziel Kunden, Lieferanten sowie die Mitarbeitenden der KPS Kunststofftechnik Scheibenberg GmbH zu schützen.
Die Firmenstandorte dürfen nur unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen betreten werden.
Persönliche Beratungen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung und unter besonderen Hygienebedingungen bedingt möglich (Mund-Nasen-Schutz).
Die Nutzung des Besprechungsraumes ist für Gruppen über 5 Personen bis auf Weiteres nicht möglich.
Personen mit Corona-spezifischen Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemwegsprobleme, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- und/oder Gliederschmerzen, Übelkeit, Durchfall) bleiben bitte zu Hause und nehmen Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf.
Geltungsbereich
Diese Regelung trat am 1. Mai 2020 in Kraft und gilt bis auf Weiteres.
Aufenthalt in Gebäuden und Räumen der KPS Kunststofftechnik Scheibenberg GmbH
- Das Betreten der Firmenstandorte ist nur mit einer Mund-Nase-Bedeckung gestattet. Diese ist mitzubringen bzw. wird von KPS zur Verfügung gestellt.
- In allen Bereichen der Gebäude wird durch Aushänge und Kennzeichnungen über die Maßnahmen des Infektionsschutzes informiert.
- Eine regelmäßige Händehygiene (Händewaschen mit Seife – mindestens 20 Sekunden – oder Händedesinfektion) ist durchzuführen.
- Husten- und Niesetikette sind zu beachten.
- Grundsätzlich ist mindestens ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.
- Wo dies nicht gewährleistet werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt insbesondere auf den Fluren, im Treppenhaus sowie im Aufzug.
- Während der Veranstaltungen im Besprechungs-/Seminarraum gibt es keine Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen; eine Sitzordnung regelt den Abstand.
- Die maximale Personenzahl pro Raum zur Gewährleistung des Mindestabstandes ist festgelegt.
- Die Räume sind mit einer entsprechend angepassten Sitzordnung ausgestattet, die nicht verändert werden darf.
- Die Räume sind regelmäßig, alle 45 Minuten, in den Pausen und nach den Veranstaltungen gründlich zu lüften.
- Die Teilnehmenden verbringen die Pausen ausschließlich in den Räumen oder im Freien (NICHT auf den Gängen und in der Küche).
- Materialien (Stifte etc.) sind personengebunden zu verwenden und dürfen nicht weitergegeben werden.
- Kollektiv genutzte Materialien sind nach/vor der Benutzung zu reinigen (Laptop, Beamerfernbedienung Besprechungsraum).
- Persönliche Beratungen finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung und unter besonderen Hygienebedingungen statt (Mund-Nasen-Schutz).
- Besuche und Kontakte betriebsfremder Dritter im Zusammenhang aller Geschäftsprozesse werden protokollarisch erfasst, so dass eine Nachverfolgbarkeit von Kontaktpersonen vorgehalten und sichergestellt ist.
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